Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41121
VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15 (https://dejure.org/2015,41121)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2015 - 1 K 3501/15 (https://dejure.org/2015,41121)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 1 K 3501/15 (https://dejure.org/2015,41121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Eignungsprognose bei Anlassbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand - Eignungsprognose; Beurteilungsrichtlinie Richter und Staatsanwälte; inhaltliche Ausschärfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsfehlerhafte Anlassbeurteilung eines Richters wegen fehlender Begründung der Eignungsprognose

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 14).

    Dies folgt für eine dem zuständigen Beurteiler übertragene Eignungsprognose als maßgebender vorweggenommener Teil der Auswahlentscheidung schon in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der maßgebenden Auswahlerwägungen (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Das heißt seine Auswahl muss zumindest möglich erscheinen; seine Bewerbung darf nicht offensichtlich chancenlos sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Diese Mitteilung kündigt die Ernennung des Beigeladenen, d.h. den Erlass eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102), nach Verstreichen einer Wartefrist an.

    Der Dienstherr muss Bewerbungen von Richtern oder Beamten um das höherwertige Amt zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, BVerwGE 141, 361 und Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, a.a.O).

    Jeder Bewerber um das Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (Bewerbungsverfahrensanspruch), wobei der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber im Voraus festlegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58, vom 04.11.2010, a.a.O., und vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Einstweiliger Rechtsschutz ist deswegen unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112, juris Rn. 22).

    Vor dem Hintergrund der gebotenen Fortentwicklung der vorherigen Beurteilungen des Antragstellers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 K 2614/12 -, juris Rn. 23 und Beschluss vom 17.12.2015 - 1 K 3517/15 -) dürften die textlichen Aussagen in der Anlassbeurteilung des Antragstellers vom 29.12.2014 auch nicht so zu verstehen sein, dass sie lediglich aufgrund der starken Verhandlungskompetenz und der kommunikativen Fähigkeiten des Antragstellers die Notenstufe "übertrifft die Anforderungen" rechtfertigen.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Der Dienstherr muss Bewerbungen von Richtern oder Beamten um das höherwertige Amt zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, BVerwGE 141, 361 und Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, a.a.O).

    Jeder Bewerber um das Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (Bewerbungsverfahrensanspruch), wobei der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber im Voraus festlegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58, vom 04.11.2010, a.a.O., und vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Denn die Anlassbeurteilung muss ebenso wie eine Regelbeurteilung eine Bewertung der im Beurteilungszeitraum erbrachten dienstlichen Leistungen im ausgeübten Amt zum Gegenstand haben, die zusammen mit den Befähigungseinschätzungen Rückschlüsse auf die Eignung für das zu vergebende Amt zulässt (vgl. zur Unterscheidung zwischen der für die Auswahlentscheidung zusätzlich erforderlichen Eignungsprognose und der Bewertung der bislang gezeigten Leistungen: BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 -, juris Rn. 45, 49).

    14 1. Die in einer Anlassbeurteilung auf Grundlage der Bewertung der im ausgeübten Amt erbrachten Leistungen und der Befähigungseinschätzungen zu erstellende Eignungsprognose (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12/14 -, juris Rn. 45) bedarf einer gesonderten nachvollziehbaren Begründung in der Beurteilung.

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    In einem solchen Fall müssen die Beurteilungsbeiträge hinreichende textliche Ausführungen für die Bewertung der Leistung des Richters enthalten (vgl. zur dienstlichen Beurteilung eines Bundesbeamten: BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10/13 -, BVerwGE 150, 359, juris Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2013 - 1 K 2614/12

    Beförderungsverfahren im Rahmen der Stellenbesetzung am BGH

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Vor dem Hintergrund der gebotenen Fortentwicklung der vorherigen Beurteilungen des Antragstellers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 K 2614/12 -, juris Rn. 23 und Beschluss vom 17.12.2015 - 1 K 3517/15 -) dürften die textlichen Aussagen in der Anlassbeurteilung des Antragstellers vom 29.12.2014 auch nicht so zu verstehen sein, dass sie lediglich aufgrund der starken Verhandlungskompetenz und der kommunikativen Fähigkeiten des Antragstellers die Notenstufe "übertrifft die Anforderungen" rechtfertigen.
  • VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15

    Konkurrentenstreit um Richterstelle am BGH

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und Abs. 2 GKG (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.2015 - 1 K 499/15 -, juris Rn. 23).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Nach alledem hätte es zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der eingeholten Anlassbeurteilungen entweder der weiteren Ausschärfung der dienstlichen Beurteilungen anhand vorangegangener Beurteilungen, der Personalakten der Bewerber oder der Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Beurteilers des Antragstellers bedurft (vgl. auch VGH Hessen, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, juris Rn. 30 f., 54).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3517/15

    Fortentwicklung einer Anlassbeurteilung - Eignungsprognose

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15
    Vor dem Hintergrund der gebotenen Fortentwicklung der vorherigen Beurteilungen des Antragstellers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112, juris Rn. 30 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 K 2614/12 -, juris Rn. 23 und Beschluss vom 17.12.2015 - 1 K 3517/15 -) dürften die textlichen Aussagen in der Anlassbeurteilung des Antragstellers vom 29.12.2014 auch nicht so zu verstehen sein, dass sie lediglich aufgrund der starken Verhandlungskompetenz und der kommunikativen Fähigkeiten des Antragstellers die Notenstufe "übertrifft die Anforderungen" rechtfertigen.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2015 - 6 B 1365/14

    Auswahlverfahren; Beförderung; Ausschöpfung; Leistungsentwicklung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. Dezember 2015 - 1 K 3501/15 - wird zurückgewiesen.
  • VG Trier, 14.07.2016 - 1 L 1680/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Heranziehung von Hilfskriterien

    Da die Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin demzufolge erst nach der Übertragung des mit dem Beförderungsdienstposten verknüpften Amtes beendet ist, wurde dem Antragsteller auch der Gang in das Rechtsmittel nicht abgeschnitten oder erschwert (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 22. Februar 2016 - 6 B 1357/15 - Rn. 7; VG Karlsruhe, Beschluss v. 17. Dezember 2015 - 1 K 3501/15 - Rn.3; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2016 - 1 WDS-VR 9/15 -, Rn. 26 juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht